Wohnungserhalt und Wohnungserlangung
Der Maßnahmetyp "Wohnungserhalt und Wohnungserlangung" (WuW) nach §§ 67, 68 SGB XII zielt

grundsätzlich auf dieselben Problemkonstellationen wie das "Betreute Einzelwohnen" (BEW).
Jedoch ist der Leistungsumfang ein geringerer und setzt ein höheres Maß an Selbsthilfefähigkeiten voraus. Ziel ist die nachhaltige Milderung oder Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten,

um eine langfristig eigenständige und eigenverantwortliche Lebens- und Haushaltsführung in eigenem Wohnraum, zu erreichen. Bei vorliegenden Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Maßnahme. Die Kosten der Maßnahme i.H.v. 16,77 € täglich werden

nach Prüfung durch den Sozialhilfeträger übernommen.

 

 


 

 

 

Ansprechpartner / innen:

Susann Schwarz

030 / 34 39 71 40

Erich Weißheim

030 / 28 70 44 14

Philipp Wolffram

030 / 28 70 44 15

Maria Panori

030 / 21 75 62 27

Susanne Spindler

030 / 28 70 58 56

Christoph Poppe

030 / 28 70 44 16

Fax

030 / 21 75 62 28